MSC Schwarzer Albus GmbH

Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht

MSC berät seine Mandanten bauvorbereitend und baubegleitend, bei, der Projektfinanzierung und der optimalen Gestaltung von projektbezogenen Verträgen. Dies umfasst nicht nur das Bauvorhaben selbst, sondern sämtliche Phasen eines Infrastrukturprojekts von der Analyse und Vorplanung über die Planung und Realisierung bis zur eventuellen Verwertung oder anderen wirtschaftlichen Nutzung des Projektes.

Schwerpunkte der Beratung von MSC im Bereich des Bau- und Architektenrechts sind dabei:

in der Vorbereitungs- und Planungsphase

  • Beratung bei rechtlichen Faktoren der Standortauswahl für ein Infrastrukturprojekt
  • Beratung und Vertretung bei der Klärung, Schaffung und Absicherung des Baurechts, Verhandlung mit Behörden und Anliegern sowie Vertretung in Genehmigungsverfahren
  • rechtliche Beratung bei Bauvoranfragen, Beratung und Gestaltung beim Abschluss städtebaulicher Verträge, Vertretung in Genehmigungsverfahren
  • rechtliche Beratung bei der Erschließung von Grundstücken
  • rechtliche Beratung bei der Gestaltung von Projektgesellschaften
  • rechtliche Prüfung von Baugrundgutachten nebst Bewertung der sich daraus ergebenden rechtlichen Risiken
  • Prüfung und Verhandlung von Projektsteuerungsverträgen
  • Beratung, Gestaltung und Verhandlung von Generalunternehmer- und Nachunternehmerverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie der sonstigen am Bauvorhaben Beteiligten
  • Entwurf und Gestaltung von der Sicherheitsvereinbarungen

in der Bauausführungsphase

  • rechtliche Beratung beim Nachtragsmanagement, Beratung bei Einrichtung eines Claim-Managements Systems, Abwehr und Durchsetzung von Behinderungsanzeigen, Fristverlängerungsansprüchen und Nachtragsforderungen, Gestaltung und Verhandlung von Nachtragsvereinbarungen, rechtliche Beratung bei der Mängelverfolgung
  • baubegleitende Rechtsberatung
  • Beratung in Fragen der Dokumentation der Infrastrukturprojekte und bei der Einrichtung von Dokumentationssystemen, Erstellung und Überwachung des rechtlich relevanten Schriftverkehrs,
  • Mitwirkung bei der vertraglichen Abnahme
  • rechtliche Beratung Hinblick auf Vertragsstrafen- und Mängelvorbehalte
  • rechtliche Prüfung und Beratung bei Fragen der Abrechnung
  • Mitwirkungen und bei der Gestaltung von Sicherungsvereinbarungen sowie bei der Verwertung und Rückgabe von Sicherheiten
  • rechtliche Beratung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelhaftungs- oder sonstigen Ansprüchen
  • rechtliche Beratung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und Mediation,
  • Führung von Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren und Schiedgerichtsverfahren

in der Betriebs- / Verwertungsphase

  • rechtliche Beratungen
  • Fragen der Verwertung des Infrastrukturprojekts
  • Beratung zu den relevanten Themen der Veräußerung
  • Vermietung und Verpachtung des Infrastrukturprojekt
  • Gestaltung und Verhandlung der hierzu erforderlichen Vertragsdokumente
  • Beratungen in Fragen des Facility-Managements, Gestaltung und Verhandlung von Betreiber- und Verwalterverträgen, Beratung in Wohnungseigentumsfragen
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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