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Gesetzliche Änderung bei der Kassenbuchführung ab 1.1.2017

Gesetzliche Änderung bei der Kassenbuchführung ab 1.1.2017

Grund für die verschärften Prüfungen sind die strengere Definition der elektronischen Kassenführung aus dem Jahr 2010 sowie die in 2014 aktualisierten Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und des Datenzugriffs (GoBD). Bislang gab es einen Aufschub für die Umsetzung in der Praxis. Ab 1. Januar 2017 sind die Regeln zwingend anzuwenden.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich um ein bargeldintensives Unternehmen, wenn mehr als 10 Prozent aller Erlöse in bar vereinnahmt werden. Die neuen Regeln zur GoBD gelten sowohl für moderne elektronische bzw. PC-Kassensysteme als auch für althergebrachte „offene Ladenkassen“.
Ab 1. Januar 2017 gibt es nur noch 2 zulässige Verfahren: die offene Ladenkasse und elektronische Systeme. In beiden Fällen ist es notwendig, dass Sie den Bargeldbestand bei Geschäftsschluss täglich dokumentieren. Fehlt es hieran, ist Ihre gesamte Buchführung so fehlerhaft, dass die Finanzverwaltung berechtigt ist, Ihren Umsatz und damit Ihren Gewinn zu erhöhen.
Am besten erstellen Sie tägliche Kassenberichte und heften sie zusammen mit Bareinnahmen und Barausgaben in einem separaten Ordner Kasse ab.
Wir beraten Sie gerne dazu!

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