MSC Schwarzer Albus GmbH

Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung sollte aus Gründen des Controllings grundsätzlich im Unternehmen geführt werden. Wegen der Sensibilität der Daten lohnt es sich über eine Auslagerung der Lohnbuchhaltung nachzudenken. Hinzu kommt: Die Lohnbuchhaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnung ist für Unternehmen zeit- und kostenintensiv. Darüber hinaus wird die Lohnbuchhaltung durch aktuelle und kurzfristige Rechtsänderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht immer komplizierter.

Wir übernehmen die Lohn- und Gehaltsbuchführung, von der Unterstützung bei Einzelfragen bis zur kompletten Erledigung aller Abrechnungsvorgänge und Meldungen. Unsere Mitarbeiter halten Ihren Wissenstand durch regelmäßige Schulungen in diesen Bereichen stets aktuell.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Einrichtung der Lohnbuchführung
  • Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Beitragsnachweise
  • Meldungen bei den Krankenkassen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Betreuung und Teilnahme bei Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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