MSC Schwarzer Albus GmbH

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

MSC berät Kommunen, Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen in allen Bereichen des Verwaltungs- und Wirtschaftsverwaltungsrechts. Im Kommunalrecht bieten wir eine umfassende und integrierte rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung für Kommunen, kommunale Verbände, kommunale Unternehmen und die öffentliche Verwaltung. Im Bauplanungsrecht beraten wir bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, Baugenehmigungen und das Verhandeln öffentlich-rechtlicher Verträge. Im Wirtschaftsverwaltungsrecht beraten wir insbesondere bei Fragen der Subvention und Beihilfe.

Schwerpunkte der Beratung von MSC sind dabei:

  • Entwurf und Prüfung kommunaler Satzungen
  • Vertretung und Beratung in bauaufsichtlichen Verfahren, z.B. Bauleitplanung / Fachplanung, Sanierungsverfahren Beratung beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen
  • Beratung bei Privatisierungen und PPP-Vorhaben
  • Entwurf und Verhandlung von öffentlich-rechtlichen Verträgen z.B. Erschließungsverträgen
    Beratung bei der Entwicklung von Wohn- und Gewerbebauvorhaben sowie Infrastrukturvorhaben
  • Beratung im Beihilfe- und Subventionsrecht
  • Beratung und Vertretung im Abgabenrecht und Beitragsrecht Erschließungsbeitragsrecht
  • Prüfung der rechtlichen Qualifikation von Anlagen als Erschließungsanlagen
  • Beratung bei Betriebsführungs-, Konzessions-, sonstigen Dienstleistungsverträgen
  • Rechtliche Beratung bei der Abrechnung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetzen (KAG
  • Beratung und Vertretungen von Kommunen in allen Fragen der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Gemeinschafts- und Zusammenarbeit
  • Beratung von kommunalen Zweckverbänden in allen verbandsrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung in Fragen des Anschluss- und Benutzungszwanges, bei Gebietsänderungen
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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