MSC Schwarzer Albus GmbH

IP- bzw. Urheberrecht

IP- bzw. Urheberrecht

Das geistige Eigentum wie Marken, Designs, Patente, Urheberrechte bildet oftmals den Grundstein eines Unternehmens und dessen wertvollsten Vermögenswert. Dem Schutz des geistigen Eigentums kommt daher eine zentrale Rolle im wirtschaftlichen Handeln eines Unternehmens zu. MSC berät seine Mandanten in nahezu allen Bereichen des Schutzes des geistigen Eigentums. Im Bereich des Urheberrechts umfasst das Beratungsspektrum von MSC insbesondere Gestaltungen, Überprüfung von urheberrechtsrelevanten Verträgen und die umfassende Vertretung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, des Wettbewerbsrechts und Markenrechts.

MSC überprüft zudem insbesondere Handlungen Ihrer Mandanten auf wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit.

Schwerpunkte der Beratung von MSC sind dabei:

  • Entwurf, Verhandlungen und Durchsetzung von Verträgen und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz-, Vernichtung und sonstigen Ansprüchen
  • vorbeugende Beratung von Mandanten im Hinblick auf die rechtmäßige Verwendung geistigen Eigentums Dritter
  • Beratung bei Entwurf und Durchführung bzw. Abwehr von Abmahnungen zur Vorbereitung von der Durchsetzung von Ansprüchen, gerichtlichen Verfahren bzw. einzelnen Verfügungen
  • Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung geistigen Eigentums Dritter
  • Erstellung, Verhandlung und Durchsetzung von Verträgen über Schutzrechte z.B. Agenturverträge, Autorenverträge, Lizenzverträge, Optionsverträge und Verlagsverträge, Entwicklung und Kooperationsverträgen
  • Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung von Abgrenzungsvereinbarungen, Lizenzverträgen, von Vereinbarungen über Arbeitnehmererfindungen, Abschlussschreiben und Abschlusserklärungen
  • Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung von Vereinbarungen über die Übertragung und den Verkauf bzw. Kauf von Schutzrechten
  • Beratung und Vertretung bei der gerichtlichen Geltendmachung bzw. der Abwehr von Unterlassungs-, Schadenersatz-, Herausgabe- und Vernichtungsansprüchen bei Marken- oder Urheberrechten.
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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