MSC Schwarzer Albus GmbH

Öffentliche Hand/Kommunen

Öffentliche Hand/Kommunen

Die Anforderungen an die öffentliche Hand und die von diesen betriebenen Unternehmen sind unter rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erheblich. Auf der einen Seite stehen die allgemeine Daseinsvorsorge bzw. allgemeinwohlorientierte Interessen. Auf der anderen Seite besteht auch bei der öffentlichen Hand bzw. Kommunen die Verpflichtung zum wirtschaftlichen und effizienten Handeln.

MSC berät in diesem Rahmen öffentlich rechtliche Körperschaften und ihre Eigengesellschaften bei der Durchführung von Projekten, bei der Gründung und Umstrukturierung von öffentlichen Unternehmen sowie Verbände und bei dem Kauf und Verkauf von Vermögenswerten als auch bei der Gestaltung von Satzungen und Verträgen. Zudem vertritt die MSC die öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen.

Zu den Leistungen von MSC gehören dabei insbesondere:

  • Prüfung von Jahresabschlüssen kommunaler und staatlicher Eigenbetriebe und Eigengesellschaften
  • Herstellung und Aufrechterhaltung eines steuerlichen Querverbundes zwischen Gewinn- und Verlustsparten im kommunalen Umfeld, inklusive Organschaft
  • Steuerneutrale Kapitalaufbringung und Armortisation des eingesetzten Kapitals (Cash in und Cash out)
  • Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im öffentlichen und privaten Dienstrecht
  • Beratung und Vertretung in alle Belangen des Bau- und Architektenrechts
  • Beihilfe-und Zuwendungsrecht, Subventionsrecht und Gebührenrecht
  • Beratung und Unterstützung in Fragen des Vergaberechts und in Vergabeverfahren, Verfahrensabwicklung und Nachprüfungen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr kommunaler Abgaben, Gestaltung von Satzungen
  • Beratung in bauaufsichtlichen Verfahren und Sanierungsverfahren, in Fragen der Bauleitplanung / Fachplanung und dem Planfeststellungsrecht
  • Betreuung von Verwaltungsverfahren, Prozessführung, Verwaltungsvollstreckung
  • Kamerale Buchführung und Buchführung nach der ThürGemHVO
  • Berücksichtigung der kommunalrechtlichen, haushaltsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben inklusive der Vorbereitung von Gremienbeschlüssen
  • Laufende Steuerberatung, insbesondere Buchführung, Jahresabschlusserstellung, Erstellung der Steuererklärungen
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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