MSC Schwarzer Albus GmbH

Gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen sind individuell. Sie spiegeln die Wünsche und die Bedürfnisse der Initiatoren wieder, die ganz unterschiedlich sein können. Gründe für eine Stiftung, gemeinnützige Organisation oder gGmbH können sein, dass die Initiatoren dauerhaft etwas Gutes tun wollen oder auch ihr Vermögen bzw. ihr Lebenswerk sichern wollen. Auf der anderen Seite nutzen institutionelle Initiatoren wie Kommunen oder größere Unternehmen das Gemeinnützigkeitsrecht.

MSC berät Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und gGmbHs bei der Konzeption und Gründung, bereitet die notwendigen Dokumente vor und begleitet im laufenden Geschäft und bei der Abwicklung. Zudem berät MSC bei steuerlichen Fragen der Vermögensanlage, Vermögensumschichtung, Vermögensvorsorge und Vermögensnachfolge.

Zu den Leistungen von MSC im Bereich Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen und gGmbHs gehören insbesondere:

  • die Beratung bei der Errichtung und Gründung von Stiftungen, Vereinen
  • Erlangung und Aufrechterhaltung der Freistellungsbescheinigung
  • Abgrenzung der laufenden Tätigkeit in die vier Sphären (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) zur Aufrechterhalung der Gemeinnützigkeit
  • Entwicklung einer Strategie zur Abschätzung wirtschaftlicher Tätigkeiten durch langfristige Rechteüberlassung oder Gründung einer Tochter-GmbH
  • Laufende Mittelverwendungsrechnungen zum Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung inklusive Rücklagenbildung
  • steueroptimierte Satzungsgestaltungen und Satzungsänderungen
  • die Beratung bei dem Auf- und Ausbau von Unternehmensstrukturen und der Umstrukturierung von Unternehmen
  • die Vertretung gegenüber Stiftungsbehörden, Registergerichten und der Finanzverwaltung
  • die laufende Beratung von Vorständen, Beiräten, Geschäftsführung und Kontrollorganen
  • die laufende Beratung in gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen
  • die Erstellung von Sponsoringverträgen
  • Erstellung von Mustern für Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)
  • Begleitung von Betriebsprüfungen gemeinnütziger Organisationen
  • Steuernneutrale Kapitalaufbringung und Armortisation des eingesetzten Kapitals (Cash in und Cash out)
  • Beratung zu den umsatzsteuerlichen Besonderheiten von gemeinnützigen Organisationen inklusive Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
  • Laufende Steuerberatung, insbesondere Buchführung, Jahresabschlusserstellung und Erstellung von Steuererklärungen
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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